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Unser Ziel : Förderung der Literatur |
Die Aufgaben :
Der Verein, gennant « Schrifstellergesellschaft
des Elsaβes, Lothringens
und des Territorium von Belfort », wurde
1927 gegründet.
Ihre Aufgaben bestehen darin :
1.
Die Schriftsteller
des Elsaβes, Lothringens
und des Territorium von Belfort in dem Gedanken einer literarischen Dezentralisation zu vereinen ; in einem Geist der Aufgeschloβenheit, ist die Geselschaft bereit eventuelle europäische beheimatet Schrifsteller, die von/oder unserer
Nord-Ost-Region beseelt, bzw. inspiriert sind.
2.
Die Kontakte zwischen ihren Mitgliedern und deren gegenseitigen Beistand zu fördern.
3.
Die literarischen Leistungen zu würdigen und zu ermutigen.
Seit dem 12. Oktober 1986, hat die
Schrifstellergesellschaft eine
europäische Berufung. Dementsprechend ist
sie mit dem
Prädikat “Europäischer Verein” kennzeichnet.
Das Archivmaterial der Gesellschaft ist im Stadtarchiv Straβburg untergebracht.
Die Lebensdauer der Gesellschaft ist unbegrenzt.
Sitz der Gesellschaft ist in Straβburg:
Société des Ecrivains d’Alsace, de
Lorraine et du Territoire de Belfort
1a
place des Orphelins
F-67000
STRASBOURG.
Aktionsmittel :
Sie bestehen
in öftere Zusammenkünfte, Herausgabe eines Bulletins sowie von Verzeichnissen, Vorträge und literarische Veranstaltungen.
Die Gesellschaft verfügt über eine
Webseite:
Die Mitglieder:
Die Schrifstellergesellschaft besteht
aus aktiven Mitgliedern, wohltätige Mitglieder, genannt “Freunde der Gesellschaft”
und Ehrenmitgliedern.
Ebenso als
“Freunde” anerkannt sind diejenigen Personnen, die einen, den aktiven Mitgliedern gleichwertigen Beitrag entrichten.
Um als aktives Mitglied aufgenommen zu werden, muβ man mindesten zwei Werke von Qualität herausgegeben haben, von zwei Mitgliedern der Gesellschaft eingeführt und vom Führungsausschuβ zugelassen sein.
Die Vorgebrachten Werke können in Französisch, in Deutsch oder im Elsäβischen
Dialekt verfaβt sein.
Die endgültige Aufnahme
wird, in obligatorischer Anwesenheit des Anwärters, von der jährlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bewilligt. Der Entschluβ wird von der absoluten Mehrheit
der Anwesenheit gefaβt.
Die Eigenschaft als “Freund der
Gesellschaft” kann jedem Bewerber, Jeder Einzelperson bzw. juristische
Person, zugesprochen werden,
unter der Bedingung, daβ die Bewerbung vom Führungsgremium
genehmigt wird.
Die Eigenschaft als “Freund der Gesellschaft” erlaubt es nicht an Abstimmungen
oder an Entschlüβen der Gesellschaft teilzunehmen. Sie verpflichtet zum
entrichten eines jährlichen Beitrags.
Das Führungsgremium behält sich vor Ehrenmitglieder
zu ernennen. Diese Auszeichnung kann nur jenen Personen
verliehen werden, die imstande sind
die Gesellschaft moralisch zu unterstützen.